STVO, § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß (...) das Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt (wird).
Aber ich will mich ja gar nicht streiten: ich fahr auch nicht ohne Musik und das auch nicht grad leise. MMn sind die Windgeräusche durch Helm und Co. erheblich schlimmer als das bissl Musik. Ein Stöpsel (-> "Freisprecheinrichtung) soll wohl erlaubt sein. Erstens. Zweitens wollte ich die junge Dame aus persönlichen Gründen einfach anpöbeln
Ja, §23 adressiert aber wieder entscheidend die Lautstärke. Solange man den Verkehr insb. akustische Warnsignale wie Martinshörner und Hupen noch hören kann? Und ergänzend zu deinem Fahrtwind, ich finde ein modernes Mittelklasseauto is weniger hellhörig als meine Stöpsel, gar nicht zu sprechen von anständigen Autoanlagen...
Also nix für ungut, und wenn dir die Bulletten dumm kommen, musst du einfach nur leise genug haben.
Wenn man STVO, § 23 richtig liest, muss man jedem Autofahrer die Windschutzscheibe, die nicht heruntergelassenen Seitenscheiben und den dröhnenden Motor zum Vorwurf machen. @bärbu: Schaust erfrischend aus - pass auf dich auf
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(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß (...) das Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt (wird).
Aber ich will mich ja gar nicht streiten: ich fahr auch nicht ohne Musik und das auch nicht grad leise. MMn sind die Windgeräusche durch Helm und Co. erheblich schlimmer als das bissl Musik. Ein Stöpsel (-> "Freisprecheinrichtung) soll wohl erlaubt sein. Erstens. Zweitens wollte ich die junge Dame aus persönlichen Gründen einfach anpöbeln
Und ergänzend zu deinem Fahrtwind, ich finde ein modernes Mittelklasseauto is weniger hellhörig als meine Stöpsel, gar nicht zu sprechen von anständigen Autoanlagen...
Also nix für ungut, und wenn dir die Bulletten dumm kommen, musst du einfach nur leise genug haben.
@bärbu: Schaust erfrischend aus - pass auf dich auf