Mal ganz ehrlich, ich würde da schon irgendwie mal die Säbel rasseln lassen. Die Anzeige ist doch eindeutig verfasst gewesen. Zumindest die eBay-Gebühren würde ich dem über meinen Anwalt in Rechnung stellen! (Der Anwalt bezahlt sich dann sowieso über den säumigen Zahler)
Das läuft über eBay schon...die haben aber auch angemerkt, dass so eine Autkion mit Aufpreis nicht zulässig ist und ich dadurch wohl nicht durchsetzten kann, dass er das vollständig bezahlen muss. Daher versuche ich da nur die Gebühren zurück zu bekommen...ich weiß schon, warum ich ungern in der Bucht Verkaufe oder kaufe
http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?p=1285587
Ich meinte manche leute damit