Natürlich nicht, es hat keinerlei Relevanz. Das Schild gibt es in der STVO nicht. Wenn keine anderen Schilder das Radfahren verbieten, kann man dort fahren. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt das Entfernen bzw. eine Ausschilderung einfordern, die Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entspricht.