klare Anweisung
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#1 rajas (20.04.2014, 14:19)
Ist dieser Schwachsinn ein rechtmäßiges Verkehrsschild?
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#2 Frunobulax (20.04.2014, 16:06)
Natürlich nicht, es hat keinerlei Relevanz. Das Schild gibt es in der STVO nicht. Wenn keine anderen Schilder das Radfahren verbieten, kann man dort fahren. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt das Entfernen bzw. eine Ausschilderung einfordern, die Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entspricht.
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#3 Powder (20.04.2014, 23:40)
so eine Dachplatte
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#4 Cervélo (21.04.2014, 12:23)
Muss ja ne Leuchte sein der Bürgermeister!

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selva
19.04.2014, 20:26
?
740
2
Tevion SZ 8
1/703 s ƒ/4.6 11.3 mm ISO 100

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