Wenn der Radweg durchgehend beunutzungspflichtig ausgeschildert ist, hat der Radweg die gleichen Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn. Beliebt bei uns in der Gegend sind Ende und Anfang Schilder sowie Vorfahrt achten für den Radweg. Die Schilder sind zwar zu unrecht (rechtswiedrig) aufgestellt, aber leider trotzdem bindend.
Ist also eine Frage der konkreten Beschilderung.
@Torben : Die Markierung auf der Fahrbahn sagt nur was über den Farbverbrauch der Gemeinde aus.
Beliebt bei uns in der Gegend sind Ende und Anfang Schilder sowie Vorfahrt achten für den Radweg. Die Schilder sind zwar zu unrecht (rechtswiedrig) aufgestellt, aber leider trotzdem bindend.
Ist also eine Frage der konkreten Beschilderung.
@Torben : Die Markierung auf der Fahrbahn sagt nur was über den Farbverbrauch der Gemeinde aus.
Am Radweg sind keine Verkehrsschilder wie "Vorfahrt Achten" angebracht.
Eigentlich müßte noch ein Stoppschild direkt vor der Stelle bei der die Straße den Radweg kreuzt montiert werden.