Alle Kommentare von Frunobulax

Hey, Danke.
Natürlich nicht, es hat keinerlei Relevanz. Das Schild gibt es in der STVO nicht. Wenn keine anderen Schilder das Radfahren verbieten, kann man dort fahren. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt das Entfernen bzw. eine Ausschilderung einfordern, die Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entspricht.
Wenn ich mal alt bin, der Hintern verwarzt, die Handgelenke schwach, werde ich auch mit so einem ähnlichen Teil fahren. Vorher nicht, weil mir die Sitzposition viel zu statisch ist. Ich möchte meine Rückenhaltung variieren können.
Bisher ja eigentlich ganz gut.
"In Richtung Klo oder wie?"

Doping ist halt kein Wellness-Programm.
Also, Äbbelwoi macht ja schnell.
Dich habe ich hier doch schon mal mit Bierflasche gesehen. Na, wenn's schnell macht ...