Natürlich nicht, es hat keinerlei Relevanz. Das Schild gibt es in der STVO nicht. Wenn keine anderen Schilder das Radfahren verbieten, kann man dort fahren. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt das Entfernen bzw. eine Ausschilderung einfordern, die Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entspricht.
Wenn ich mal alt bin, der Hintern verwarzt, die Handgelenke schwach, werde ich auch mit so einem ähnlichen Teil fahren. Vorher nicht, weil mir die Sitzposition viel zu statisch ist. Ich möchte meine Rückenhaltung variieren können.
Doping ist halt kein Wellness-Programm.