@midge: genauso halte ich es auch.
Allerdings fahren hier die meisten Radler sogar auf dem Bürgersteig, wenn kein Radweg vorhanden ist. Und so in etwa ist auch die Erwartungshaltung der Autofahrer.
Inwiefern wird die StVO reformiert?
@midge: "Anderenfalls gilt es als 'sonstiger Radweg', dessen Benutzung sozusagen auf eigene Gefahr geschieht und der auch nicht geräumt oder instandgehalten werden muss."
Das mag "offiziell" so sein.... das Problem an der Sache: sobald irgendwo auf dem Bürgersteig ein roter Streifen zu sehen ist, wird man auf der Fahrbahn terrorisiert, egal ob der rote Streifen benutzungspflichtig ist oder nicht.