Das ist ein benutzungspflichtiger (blaues Schild) Radweg. Im Gesetz steht sinngemäß, dass eine Benutzungspflicht quasi als "ultima ratio" angeordnet wird, wenn das Benutzen der Fahrbahn unzumutbar gefährlich ist und dem nicht anders abgeholfen werden kann. Man kann da natürlich auch den von der Straße geräumten Schnee ablagern....
Ist in schneereichen Gegenden quasi die Standard-Verfahrensweise der Räumdienste … tja, da werden ganz pragmatisch Prios gesetzt und der 'Rest' in Kauf genommen. Mach Dir doch mal den Spaß und frage ganz interessiert nach einer Verhaltensempfehlung für Dich nach. Und bestehe auf eine, die auch Deinen Versicherungsträger gütig stimmt.
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Mach Dir doch mal den Spaß und frage ganz interessiert nach einer Verhaltensempfehlung für Dich nach. Und bestehe auf eine, die auch Deinen Versicherungsträger gütig stimmt.