Ich kenne die Regelung in der STVO zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (hier Fahrrad) nur in der jetzigen Fassung.
Mit der Radwegbenutzungspflicht hat sich mal was geändert.
Cu Danni
Da man hier nicht über den fehlenden Helm meckern kann möchte ich den Heckträger ansprechen.
Der verdeckt rückwärtige Beleuchtungsanlage und Kennzeichen....
Aber ... das ist ja mal ein Männerauspuff!!!
Cu Danni
Ich hab übrigens einen Rahmen da ist es mit den Muffen andersrum. Vorn die Alten und sonst die Neuen. Rad ist BJ 67 und hat auch eine vollverchromte Gabel.