folgendes Urteil : Greift ein Grundstücksbesitzer, der seinen Nachbarn aufgefordert hatte, überhängende Aste zu entfernen, schließlich zur Selbsthilfe und rückt dem Gestrüpp mit einer Kettensäge zu Leibe, so kann er kein Schmerzensgeld verlangen, wenn er sich mit dem herbeigeeilten Nachbarn bei laufender Säge in eine Prügelei einlässt und dabei verletzt wird. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 24 U 45/9 -/Nov. 2000 :D
Epi du bist spät dran - Claus Kordes hat dieses Bild schon 1979 gemacht.
http://schneekatastrophe.blog.dk-online.de/index.php?/archives/30-Muehsamer-Weg-zur-Arbeit.html