Nichts ist draus geworden. Mein Vereinskollege hat 400€ Schadensersatz bekommen (Das MTB ist Marke Eigenbau- Wert von ca. 2000€!) und dem Autofahrer ist nicht´s weiter passiert..
Interessanter Fall! Sowas kommt bei Autofahrern immer wieder vor. Wenn diese z.B. der Meinung sind, der Radweg müsse benutzt werden oder dergleichen, bremsen sie und maßregeln. Wer sich als stärkerer Autofahrer so verhält: Pappe weg für den Hobbysheriff oder auf seine Windschutzscheibe ordentlich draufrotzen und weiter... P.S. Die Sloping-Geometrie ist schon einmalig
Wenn du mit Materialwagen,den silbernen Kombi mit Bier meinst- ja. Sind Heiligenkirchen hoch,ja. Infos gibt es hier: http://sprintax.de/index.php?id=96#c472
Kann auch Samstag gewesen sein, in meinem Alter kommts darauf nicht mehr wirklich an. Ihr habt euch bei der Kneipe (Parkplatz) fahrbereit gemacht. Fahre nie Bergauf - nur Bergab
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren. -Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. -Fahrlässige Körperverletzung.
Schick`mir mal `ne Packung....
Mein Vereinskollege hat 400€ Schadensersatz bekommen (Das MTB ist Marke Eigenbau- Wert von ca. 2000€!) und dem Autofahrer ist nicht´s weiter passiert..
Wer sich als stärkerer Autofahrer so verhält: Pappe weg für den Hobbysheriff oder auf seine Windschutzscheibe ordentlich draufrotzen und weiter...
P.S. Die Sloping-Geometrie ist schon einmalig
Extra für dich- eine Verlinkung.
Welcher bist denn Du, auf dem Foto? :
Gruß, Holger
Sind Heiligenkirchen hoch,ja.
Infos gibt es hier: http://sprintax.de/index.php?id=96#c472
Und ja 08:52 ist krank!
Mag schon sein - war aber viel zu schnell um das zu erkennen
Die sind bestimmt auch die Einbahnstraße rauf oder durch den Wald :
Hatten die Herren `nen Materialwagen- und Teambus bei? :
Fahre nie Bergauf - nur Bergab
Außerdem müsste es ein Samstag gewesen sein.
Bin da gerade am Sonntag an euch vorbei (andere Richtung), konntest mich nicht erkennen, weil ich zu schnell
"Im übrigen wird im folgendes zu last gelegt:
-Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren.
-Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
-Fahrlässige Körperverletzung.
(Inkl. Schadensersatz. .)"