@miguel-?
Da hätte ich eine Frage? Wie kann man aus dem Foto ablesen, dass Du auf dem Foto bist, wenn du der Urheber bist. Du kannst doch einen fremden Radler fotografiert haben.
Also die Zeitung ist verantwortlich für das was sie abdrucken! Zu sagen der Bund Naturschutz hat uns den Artikel gegeben finde ich ziemlich schwach. Und über die angedrohte Anzeige wegen Fahrens im Naturschutzgebiet brauchen wir ja gar nicht zu reden. Ich denke wenn das einem Richter vorgelegt wird und da ist ein befestigter Weg unter der Schneedecke dann wird da vermutlich auch von einer Strafe abgesehen könnte ich mir vorstellen. Auf jeden Fall ne riesengroße Sauerei dich anzeigen zu wollen, wenn du den Urheberrechtsanspruch geltend machen willst.
Haste eine Rechtsschutz? Dann lass es drauf ankommen!
Wie hoch wäre denn die Strafe wegen Fahrens im Naturschutzgebiet? Würde ich mal checken.
Urheberrechtsverletzung dürfte teurer sein.