Ich dachte heute ich traue meinen Augen nicht. Das Lokalblatt "Fränkischer Tag" hat ohne mein Einverständnis einfach diese Bild http://fotos.rennrad-news.de/p/40771 in der Samstag-Ausgabe 8./9.12.2012 abgedruckt. Meiner Meinung nach gehört das Foto immer noch mir und die müssen mich fragen, auch wenn ich es hier im Forum hochgeladen habe und es über Google gefunden wird. Was meint Ihr?
"p" soll wohl "privat" bedeuten. Reicher werden will ich gar nicht. Mich ärgert nur, dass die mich als Naturschädiger hinstellen. Wenn ich im Winter mal mit dem MTB oder Crosser unterwegs bin, fahre ich nur auf vorhandenen Wegen. Von Erosionsschäden kann also keine Rede sein. Ist ja mal wieder typisch, gegen die Motorradfahrer, die im Sommer enormen Lärm und Abgase verursachen, sagt niemand was.
Mich würde ja ehrlich gesagt nicht nur das verletzte Urheberrecht aufregen sondern
vielmehr der Text der darunter steht und diese einseitige Betrachtungsweise bzw.
Verteufelung einzelener Naturbenutzer!!! *grmpf
Sollte man den Herren vielleicht mit dem Umweltreferenten der DIMB bekannt machen?!
Jo miguel, dass meinte ich auch mit p. Allerdings haben sie deine Erlaubnis nicht.
Schreib denen doch einen Brief wo du genau darlegst, warum du dein Foto missbrauchst siehst (unabhängig davon, dass das Urheberrecht verletzt wurde). Könnte den Preis in die Höhe treiben.
Aber wie gesagt, du musst wissen was du machen willst, ich bin kein Anwalt
Danke schonmal für Eure Meinungen. Ich überlege tatsächlich, ob ich da mal rein marschiere. Ich werde Euch an dieser Stelle in den nächsten Tagen berichten.
Kann da mangels juristischer Ausbildung zwar keine entsprechenden Ratschläge erteilen, aber meines Erachtens hast du hier alle Rechte auf deiner Seite.
Finde es immer wieder maßlos scheinheilig und bar jeden Anstands wenn von den Zeitungen auf der einen Seite auf Leistungsschutzrecht etc. gepocht wird (obwohl meist eh nur selbst auf DPA und andere zurückgegriffen werden muss und somit selbst schon lange kaum noch originäre eigene "Leistung" hinter ihrem Angebot steckt) und selbst zulässige Zitate unter Nennung aller Quellen fälschlicherweise verfolgt und abgelehnt werden aber sich andererseits freimütig an offensichtlich fremden Inhalten vergriffen wird.
Mal ehrlich, ich würde da wohl 'ne richtige Welle machen. Nicht in erster Linie wegen Verletzung des Urheberrechts, sondern vor allem wegen der Verunglimpfung deiner Person. Du schreibst selbst, daß da eine asphaltierte Straße unter dem Schnee ist...
...und dann zusätzlich noch die Nutzung deines Fotos, ohne das Einverständnis einzuholen, das schon eine richtige Frechheit. Wäre da ein positiver Text drunter, wäre ich vermutlich sogar ein bißchen stolz, würde aber denen trotzdem mal meine Meinung zur Urheberrechts-Verletzung geigen.
Kannst ihn ja mal den Vorschlag machen, eine Gegendarstellung zum Thema Erosionsschäden und Mountainbike abzudrucken. Wenn sie darauf nicht eingehen, dann sollen die mal einen adäquaten Vorschlag machen, deine persönliche Verunglimpfung angemessen zu entschädigen.
Normalerweise in ich ja nich so auf Krawall aus, aber so etwas,... nee, nee, nee...
Errosionsschäden und MTB... dazu würd ich ja gern mal etwas Empirisches zu lesen bekommen. Sosnt behaupte ich, dass Nordic Walkende den Tod vieler Schnecken auf dem Gewissen haben...!
nicht mit Anwalt drohen.Anwälte drohen doch nicht.:D aber ein bisschen Taschengeld für den Urheber diese Fotos und die Sache ist vom Tisch;) ...vorerst:D...obwohl
Ich schließ mich auch Hügelreiter und Profiamateur an.
Ich würd der Redaktion mal einen Besuch abstatten und mich da mal erkundigen, wer das Foto geknipst hat und wie das in die Zeitung gekommen ist. Wenn im Lauf des Gesprächs dann die Urheberrechtsverletzung offenkundig wird, da ein bißchen drauf herumbohren.
Wer weiß - vielleicht kannst Du ja mit etwas Diskussionsgeschick Deine Tageszeitung zukünftig kostenlos lesen ;)
Das ist ein Urheberrechtsverstoß und kostet den Täter im Normalfall zwischen 300 und 1.000€ Abmahngebühren. Allerdings wirst du dir dein Geld bei einer Zeitung sicher mittels Anwalt holen müssen. Macht aber nichts, die Kosten zahlt ja auch die Gegenseite. :D
Urheber ist doch nach wie vor der Fotograf.
Bestenfalls ist das Recht am eigenen Bild verletzt.
Da aber niemand erkannt wird, ist da auch nix zu holen.
Wenn man zB. nicht möchte, dass man, obwohl gefilmt, im TV erscheint, wird der Beitrag trotzdem gesendet, nur mit gepixeltem Gesicht.
Definitiv einen Anwalt einschalten. Wenn Du die Kosten vorab gering halten willst, dann 75 EUR bei beaufrag-einen-anwalt.de einsetzen. Damit habe ich auch schon beste Erfahrungen gemacht. Viel Erfolg.
...da hätte ich aber auch einen Hals.
Mit dem eigenen Bild ungefragt verunglimpft werden ist ja kaum noch zu toppen.
An deiner Stelle würde ich ein bestimmtes Gespräch mit dem Chefredaktor führen und auf eine Gegendarstellung bestehen.
Grüße aus Hausen/Ofr.
Also, kurze Info: Die Zeitung sieht sich nicht in der Pflicht, sie hat das Foto vom Bund Naturschutz bekommen und verweist auf diesen. Eine Ansicht, die mehr als fraglich erscheint, die Zeitung dürfte dennoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben.
Der Bund Naturschutz hat mir unverhohlen mit einer Anzeige wegen Radfahrens im Naturschutzgebiet gedroht. Weiter unten steht tatsächlich ein Verbotschild.
Ich werde also nichts mehr unternehmen, auch weil ich kein streitsüchtiger Mensch bin. Wie ein evtl. Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit ausgehen würde, weiß auch kein Mensch, da hätte ich vermutlich schlechte Karten. Das Foto beweist ja, dass ich im Naturschutzgebiet gefahren bin.
Haste eine Rechtsschutz? Dann lass es drauf ankommen!
Wie hoch wäre denn die Strafe wegen Fahrens im Naturschutzgebiet? Würde ich mal checken.
Urheberrechtsverletzung dürfte teurer sein.
Also die Zeitung ist verantwortlich für das was sie abdrucken! Zu sagen der Bund Naturschutz hat uns den Artikel gegeben finde ich ziemlich schwach. Und über die angedrohte Anzeige wegen Fahrens im Naturschutzgebiet brauchen wir ja gar nicht zu reden. Ich denke wenn das einem Richter vorgelegt wird und da ist ein befestigter Weg unter der Schneedecke dann wird da vermutlich auch von einer Strafe abgesehen könnte ich mir vorstellen. Auf jeden Fall ne riesengroße Sauerei dich anzeigen zu wollen, wenn du den Urheberrechtsanspruch geltend machen willst.
@miguel-?
Da hätte ich eine Frage? Wie kann man aus dem Foto ablesen, dass Du auf dem Foto bist, wenn du der Urheber bist. Du kannst doch einen fremden Radler fotografiert haben.