Natürlich nicht, es hat keinerlei Relevanz. Das Schild gibt es in der STVO nicht. Wenn keine anderen Schilder das Radfahren verbieten, kann man dort fahren. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt das Entfernen bzw. eine Ausschilderung einfordern, die Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entspricht.
@Holgi
Etwas mehr Offenheit für neue Dinge wenn ich bitten darf.
Wo die Stylingpolizei überall rummeckert, darf man bald wohl nur noch Nackt fahren. ;)
Wie macht ihr hier die Smilies rein?
Und mittlerweile mit Helm.